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Zivildienst

Zivildienst können Sie natürlich auch in unserer Einrichtung ableisten. Wir sind anerkannte Zivildienststelle beim Bundesamt für Zivildienst und besetzen laufend drei Stellen in den Bereichen : Hausmeisterliche Tätigkeiten sowie Hol- und Bringedienst im Sozialdienst und Technik. Mit Ihrem Bescheid zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer können Sie gerne jederzeit ein Gespräch in unserer Einrichtung vereinbaren.
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Grundsätze des Zivildienstes
Der Zivildienst ist die Form der Erfüllung der Wehrpflicht für anerkannte Kriegsdienstverweigerer. Er stellt eine Dienstleistung für das Allgemeinwohl dar und findet überwiegend im sozialen Bereich statt, vornehmlich im Dienst am Menschen. Der Zivildienstleistende befindet sich nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern in einem besonderen staatlichen Dienstverhältnis, das spezielle Rechte und Pflichten beinhaltet. Die Durchführung des Dienstes erfolgt bei Einrichtungen, die vom Bundesamt für den Zivildienst als Dienststelle anerkannt wurden, so auch im Altenzentrum Porz-Urbach.
Grundsätze des Altenzentrum
Das Altenzentrum Porz-Urbach wurde von der Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Urbach zur Unterstützung älterer Menschen errichtet. Wir orientieren unsere Dienstleistungen an christlichen Grundwerten, gesetzlichen Rahmenbedingungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen und schaffen in unserem Haus eine Atmosphäre des Vertrauens und der Geborgenheit.
Kernaufgaben Hol- und Bringdienst
Bewohnerorientierung
- Bewohner Hol- und Bringdienst Intern (Essen, Veranstaltungen, Gruppen)
- Einkäufe für und mit Bewohnern
- Begleitung bei Ausflügen und Spaziergängen
- Arztfahrten, auch mit Bewohnern (nach Absprache mit Pflegedienst)
- Rezepte, Überweisungen und Bescheinigungen bringen und abholen
- Einzugshilfe (Mobiliar) für neue Bewohner
- Frühstück vorbereiten im Pflegebereich (evtl. Frühstück anreichen, auch Wochenende)
- Veranstaltungen vor- und nachbereiten
- Überprüfung und Reinigung der Bewohnerrollstühle (Luftdruck, etc.)
- Wäschetransport
- Pflegemittel bestellen, abholen und austeilen
- Getränke verteilen und Kühlschrank Cafeteria täglich auffüllen
- Post und Pakete aufgeben
- Postverteilung an die Bewohner (Vertretung)
Arbeiten für Abteilungen (Technik, Sozialdienst, Verwaltung)
- Entsorgung von Müllsäcken, Papier und Pappe, Glas, Altmobiliar, Gras und Laub
- Betankung der Kfzs
- Wartung und Überprüfung der Kfzs (TÜV, AU, sonstige Werkstatttermine)
- Kontrolle der Beleuchtung im Haus und jeden Freitag in der Kapelle
- Aktualisierung von Inventarverzeichnissen (z.B. Rollstühle, Betten)
- Pflege der Außenanlagen (Rasen mähen, Blumen gießen, Unkraut entfernen, Müll aufsammeln, Verschmutzungen entfernen)
- Winterstreudienst
- Arbeiten am Computer (Word und Excel)
- Aushänge, Dokumentation und Broschüren vorbereiten und verteilen (Hauszeitung, Flyer, Handouts, etc.)
- Teilnahme an Angeboten, ggfs. auch abends
- Fotokopieren und Ablage
- Mithilfe: Wäsche patchen und mangeln
- Zimmer reinigen (Vertretung)
Geld und Sachbezüge, Urlaub
Die Dienstzeit beträgt für die Zivildienstleistenden nach Zivildienstgesetz 9 Monate. Es werden in dieser Zeit 20 Tage Urlaub gewährt und kalendertäglich Wehrsold und weitere Zuschüsse erstattet:
a.) Wehrsold
- 1. – 3. Monat = 9,41 € / täglich
- 4. – 6. Monat = 10,18 € / täglich
- 7. – 9. Monat = 10,95 € / täglich
b.) Arbeitskleidung
- Arbeitskleidungszuschuss 0,69 € / täglich
- Arbeitskleidungsreinigung 0,49 € / täglich
c.) Gemeinschaftsverpflegung
Gemeinschaftsverpflegung nach § 31 ZDG erfolgt in Form des Mittagessens. Frühstück und Abendessen werden in Geld abgegolten.
- Verpflegungsgeld (Mo–Fr) 22 x 4,50 € /täglich
- Verpflegungsgeld (Sa+So) 8 x 7,20 € / täglich
d.) Fahrkostenerstattung
Fahrtkostenerstattung für Fahrten zur Dienststelle über 2 km Entfernung werden mit Nachweis nach den Sätzen der regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel je Woche erstattet.
e.) Besondere Zuwendungen
- Weihnachtsgeld für die Dienstzeit von 9 Monaten 172,56 € (wird im Dezember mit dem Sold ausgezahlt).
- Entlassungsgeld für die Dienstzeit von 9 Monaten 690,24 € (steht zum Entlassungstag zur Verfügung).





